PARTEIENVERKEHR IN DER BH MURAU

Veröffentlicht am: 10.11.2020
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Beim Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft Murau ist zu beachten, dass der Zutritt zum Amtsgebäude ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.

Zusätzlich sind verpflichtend zu beachten:
- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- das Einhalten des Mindestabstandes von einem Meter
- die Befolgung der Hygienemaßnahmen

Es wird um Verständnis gebeten.
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