Subvention / Zuschuss
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Auszahlungsbedingungen bzw. –richtlinien
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Besamungszuschüsse € 25,--
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- je deckfähiges weibliches Rind ab 18 Monaten
- Stichtag 01. Dezember des jeweiligen Jahres
- Ansuchen siehe Antrag Besamungszuschuss.pdf
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Biomasse- u. Kleinfeuerungsanlagen
max. € 432,--
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- je Anlage
- Vorlage einer positiven Förderungszusage vom Land Steiermark
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Heizkostenzuschuss € 120,-- |
- Förderung des Landes Steiermark
- Zeitraum für Ansuchen wird unter Aktuelles bekannt gegeben
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Wohnbauförderung € 1.000,-- |
- neu errichtete Einfamilienwohnhäuser und Zubauten, welche eine abgeschlossene Wohneinheit bilden und dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt werden - bis zu einer Wohnnutzfläche von 150 m²
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